Startseite 
Impressum 

MAWISTA süd GmbH
Robert-Bosch-Straße 7-9
73207 Plochingen
Telefon: ++49 (0)7153 558990
Telefax: ++49 (0)7153 5589920
Email: info.sued@mawista.com

Die Reisekrankenversicherung für jeden Auslandsaufenthalt

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist unbedingt zu empfehlen, wenn die Reise in ein Land geht, das nicht zur EU gehört und mit dem die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Die Reisekrankenversicherung schützt vor unvorhergesehenen Krankheitskosten im Ausland und übernimmt auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Zu den Krankheitskosten gehören Arztbesuche, Medikamente und Heilmittel, Krankenhausaufenthalte und notwendige Rücktransporte.
Die Bedingungen und Leistungen der einzelnen Anbieter von Reisekrankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Angeboten werden Reisekrankenversicherungen nur für eine bestimmte Reise, für Einzelpersonen oder als Familienpaket. Für diejenigen, die öfter im Jahr verreisen, lohnt sich eher eine Ganzjahrespolice, die es ebenfalls zu günstigen Tarifen gibt. Bei einer Ganzjahrespolice ist es unerheblich, wie oft man auf Reisen geht. Meist ist als Bedingung nur eine Maximalverweildauer bis zu sechs Wochen pro Urlaubsreise im Ausland festgelegt. Für Dauerurlauber, “Überwinterer” oder Weltenbummler werden Einzelverträge angeboten, die auf die speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Eine Reisekrankenversicherung muss immer vor Beginn der Reise abgeschlossen werden. Es lohnt sich, die Bedingungen der Versicherungspolice genau durchzulesen. Oftmals gibt es Ausschlussklauseln, zum Beispiel für Schwangere oder chronisch Kranke. Auch Vorerkrankungen werden von einigen Versicherungsgesellschaften in der Police vom Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung ausgeschlossen. Bei der Auswahl der Versicherungsgesellschaft sollte man sich nicht auf die Beratung im Reisebüro verlassen, wo oftmals nur eine einzige Reisekrankenversicherung angeboten wird. Empfehlenswert ist ein Vergleich unter mehreren Anbietern.
Wie funktioniert die Reisekrankenversicherung im Schadensfall?
Bei kleineren Krankheitsfällen sucht sich der Versicherte vor Ort einen Arzt und zahlt die Behandlungen und Medikamente zunächst selbst. Nach der Rückkehr werden die Rechnungen mit den Arzt – und Medikamentenkosten bei der Versicherung eingereicht. Je nach Versicherungsbedingungen (mit oder ohne Selbstbeteiligung) erhält der Versicherte die ausgelegten Kosten zurückerstattet. Tritt ein größerer Krankheitsfall ein, ist umgehend die Versicherung in Kenntnis zu setzen. Meist kontaktiert die Versicherung direkt das Krankenhaus im Ausland und vereinbart die Modalitäten für die Kostenübernahme.
Für die Reise auch nicht die Reiserücktrittsversicherung vergessen.